Ordnungsdienst

Mitwirken an der Entwicklung eines Wohlgefühl-Empfindens in unserem Aufgabenbereich.

  • Der Verwahrlosung öffentlicher und privater Flächen entgegenwirken.
  • Beenden von störenden Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität der Besucher und Anwohner von Veranstaltungsstätten zu beeinträchtigen.

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"Je nach Auftrag und Befugniserteilung durch das zuständige Ordnungsamt sind unterschiedliche Aufgabenstellungen möglich. "

Das geht von Gefahrenabwehr und Einschreiten bei:

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  • gefährlichen Vorfällen,
  • Verstößen gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung (Vandalismus, unangeleinte Hunde auf Spielplätzen, Verschmutzung u.ä.),

  • Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (unerlaubte Müllentsorgung),

  • Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Parkverstöße, Beschmutzung der Fahrbahn),

  • allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Lärm, belästigendes Verhalten, Urinieren etc.),

  • Verstößen gegen das Wegegesetz (Dauermusizieren, illegaler Handel, aggressives Betteln etc.),

Bis zu

  • Streifentätigkeit im Veranstaltungsbereich, sowie angrenzenden Bereichen,
  • Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz,

  • Begleitung von Großveranstaltungen (z. B. Stadtfeste, Volksfeste).

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"Durch unser zurückhaltendes, deeskalierendes Auftreten erhalten wir die bayrische G`mütlichkeit. Wir sind flexibel in unserem Auftreten. Lassen Sie sich von uns beraten. "

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Bayern

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